Zur Zeit gelten in Schleswig-Holstein 2G - Geimpft/Genesen für touristisch und privat Reisende.
Der Weihnachtsmark ist geöffnet, neben der 2 G Reglung gilt zusätzlich auch in Außenbereichen des Marktes und der Altstadt Maskenpflicht!
Geschäftlich Reisende dürfen auch mit 3G beherbergt werden - Getestet - Die dokumentierten Schnelltests dürfen bei Anreise nicht älter als 24 Std sein, bei längerem Aufenthalt muss alle 24 Std getestet werden, bei PCR Test verlängert sich die Frist auf 48 Stunden.
Nur getestete geschäftlich Reisende müssen auf ihrem Zimmer frühstücken, alternativ kann ein Lunchpaket bereit gestellt werden.
Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Landesregierung Schleswig-Holstein, über die aktuell gültigen Verordnungen und Voraussetzungen.
Eine Übersicht unserer Maßnahmen finden Sie hier.
Unsere Rezeption schließt 21Uhr, kontaktieren Sie uns bitte bei einer Anreise nach 20:45 Uhr, damit wir den Schlüsselkasten und Ihre Frühstückswahl mit Ihnen vorbereiten können.
Wir bieten ein Corona-konformes Frühstück weitere Informationen hier >>